Einforstungsrechte sind immerwährende Nutzungsansprüche auf Holz, sonstige Forstprodukte und Weideausübung auf fremden Wald- und Weideflächen. Diese Nutzungsrechte gehen zurück auf eine unvollständig umgesetzte Flächenrückgabe an die Bauern im Zuge der Abschaffung der grundherrlichen Privilegien und der Aufhebung des Systems der Grundherrschaft in Folge der Revolution 1848 durch Gesetzesbeschluss vom 7. September 1848.
Die Revolution von 1848 erfasste große Teile Europas. Ziele waren unter anderem die Beseitigung feudaler Strukturen, wie Untertänigkeit und Grundherrschaft, die rechtliche Gleichstellung aller Staatsbürger sowie die Besserstellung und Mitsprache für Fabriksarbeiter, die Pressefreiheit, gewählte Volksvertretungen und verantwortliche Ministerien anstelle monarchisch-absolutistischer Regierungen.
In Frankreich war die Revolution erfolgreich. Es kam zu einer Umwandlung des Königtums in eine Republik. In den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bunds, wie z.B. Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden, wurden zunächst zwar durchwegs die meisten Ziele erreicht, doch die militärischen Gegenmaßnahmen der Regierungen brachte die Revolution zum Scheitern.
Im November 1848 wurde eine neue Reichsregierung gebildet. Am 2. Dezember 1848 verzichtete Ferdinand I. auf den Thron. Sein Neffe, der damals 18-jährige Franz Joseph, wurde zum Kaiser von Österreich proklamiert. Ungarn, das sich von der Herrschaft der Habsburger lossagte, wurde militärisch unterworfen.
Trotz der Niederschlagung der Revolution von 1848 blieben im österreichischen Teil der Monarchie eine Reihe von Errungenschaften bestehen, insbesondere die Grundentlastung, die Aufhebung der Untertänigkeitsverhältnisse und Grundherrschaften.