Firmenname: Fasten-Tour GmbH
Geschäftsführer: Dr. Otto Schlappack
Adresse Standort: Oberarnsdorf 14, 3621 Rossatz-Arnsdorf, Österreich
Tel.: +43 2714/20074
E-Mail: Dr. Otto Schlappack
Firmenbuch Nr. 494365h
Umsatzsteueridentifikationsnummer: ATU73425028
Die Fasten-Tour GmbH ist Mitglied der Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Reisebüros
Medieninhaber der Webseite taste-of-vienna.com ist die Fasten-Tour GmbH
Die Kontaktdaten der Fasten-Tour GmbH sind:
Fasten-Tour GmbH, Oberarnsdorf 14, 3621 Rossatz-Arnsdorf, Österreich, Tel. +43 2714 / 20074
email: office@fasten-tour.com
Gewerbeberechtigungen
Sparte: Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe: Fachgruppe Reisebüros
Berufszweig: Reisebüros
GEWERBEWORTLAUT (Gewerbeart: reglementiertes Gewerbe)
Reisebüros
Ausstellende Behörde:
Bezirkshauptmannschaft Krems a.d. Donau
3500 Krems an der Donau, Drinkweldergasse 15
Wirksamkeitsdatum der Berechtigung: Dienstag, 31. Juli 2018
GISA-Zahl: 30815728
STANDORT der GEWERBEBERECHTIGUNG:
Gemeinde: Wien
Anschrift: Nordbergstraße 10/12a, 1090 Wien
Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Univ.-Doz. Dr. Otto Kurt Schlappack
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Magistratisches Bezirksamt des IX. Bezirkes
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gemäß der Novelle zur Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2018, und der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018, benötigen Gewerbetreibende für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.
Diese Ausübungsberechtigung ersetzt die vormalige Eintragung in das beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geführte Veranstalterverzeichnis und wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen.
Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können für die Fasten-Tour GmbH über eine GISA-Abfrage durch Eingabe des Firmennamens oder der GISA-Zahl: 30815728 eingesehen werden.
Bei Problemen mit Online-Käufen können Sie über das Portal „Online Streitbeilegung“ der Europäischen Kommission gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 zu einer außergerichtlichen Einigung gelangen.